Anzahlungsrechnungen und Vorsteuerabzug.

Wir informieren Sie darüber, welche Belege Sie unbedingt bereithalten sollten.

Welche Belege sind denn nun erforderlich? Sie als Steuerpflichtiger sind verpflichtet, Ihrem Antrag auf Vorsteuervergütung Belege hinzuzufügen. Sofern Sie Ihren Vorsteuervergütungsantrag fristgerecht eingereicht haben und diesem lediglich die Schlussrechnung beigelegt haben, können Sie die dazugehörigen Anzahlungsrechnungen auch noch nach Fristablauf nachreichen. Voraussetzung ist aber die unbedingt fristgerechte Einreichung des Antrages.
Quelle: Nachzulesen in der Haufe Group Mandanteninformation. Ausgabe Juni 2022 Teil 1.

Als kompetente und erfahrene Kanzlei beraten wir Sie gerne zu allen Themen rund um die Vorsteuervergütung.

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