Umgelegte Grundsteuer.

Wir informieren Sie darüber, dass die umgelegte Grundsteuer gewerbesteuerlich hinzuzurechnen ist.

Wann muss die Grundsteuer gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden?

Es gibt den Fall, in dem die Grundsteuer eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird. Vertraglich wird die Grundsteuer dann auf den Mieter oder den Pächter gelegt. In diesem Fall ist es Gesetz, die Grundsteuer im Zuge der Gewerbesteuer zu den regelmäßigen Miet- bzw. Pachtzinsen als Gewinn hinzuzurechnen.
Quelle: Nachzulesen in der Haufe Group Mandanteninformation. Ausgabe Juni 2022 Teil 1.

Als kompetente und erfahrene Kanzlei beraten wir Sie gerne zu allen Themen rund um die (umgelegte) Grundsteuer.

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